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FELDERHOFF AVIATION - Luftwerbung, Aerial Advertising, Flugzeugbanner, Bannerflüge, Flugwerbung, Werbebanner,Werbeflüge, Bannerschlepp

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AGB 

I. Allgemein

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von Felderhoff Aviation. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form und Bestätigung.
Diese AGB gelten mit der Auftragerteilung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

II. Pflichten & Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber hierfür haftbar. Der Werbeinhalt sowie deren Botschaft darf nicht gegen bestehende Gesetzte und Vorschriften verstoßen. Für den Inhalt der Botschaft sowie Symbole und Logos ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich die Verantwortung für den gewählten Inhalt zu übernehmen und diesen auf Zulässigkeit geprüft zu haben. Sollte
sich jemand beleidigt oder belästig fühlen übernimmt der Auftraggeber alle notwendigen Schritte zur Abwehr oder zur Befriedigung der gestellten Ansprüche und stellt Felderhoff Aviation, von diesen Ansprüchen frei. Die Einholung und Erfüllung notwendiger Genehmigungen, die über die Allgemeine Erlaubnis für Reklameflüge § 9 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordung (LuftVO) bzw. die gesetzlichen Reklameflugzeiten (NFL I-71/92 25/03) hinaus gehen, obliegt dem Auftraggeber. Wird Felderhoff Aviation mit der Einholung dieser Genehmigungen beauftragt, so sind alle notwendigen Unterlagen und Informationen fristgerecht bereitzustellen. Der Auftraggeber erhält einen lückenlosen Nachweis über die durchgeführten Werbeflüge. Mit Hilfe eines GPS-gestützten Navigationssystems, können folgende Daten während der Einsätze aufgezeichnet werden: Geflogene Flugroute, Flughöhen, die Geschwindigkeiten über Grund und der zeitliche Verlauf. Diese Daten sendet Felderhoff Aviation dem Auftraggeber als Nachweis in zeitlich vereinbarten Abständen.

III. Banner - Gütesiegelforderungen und Informationen

Felderhoff Aviation nutzt außschließlich Werbebanner mit Gütesiegel. Es gelten die NfL II 38/04, in denen die Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge hinsichtlich Bannerschlepp beschrieben sind. Zum Banner und Schleppgeschirr selbst sagt diese Nfl, dass der geschleppte nicht gesteuerte Anhänger den jeweils gültigen Gütesiegelanforderungen der Verbände DAeC/DULV für UL-Schleppbanner entsprechen muss. In diesen Gütesiegelanforderungen sind die technischen Anforderungen an das Banner und das Schleppgeschirr festgelegt, über die ein entsprechender Nachweis vor dem Einsatz erbracht werden muss. Auf Grundlage dieser Nachweise wird das erforderliche Gütesiegel an den Banner- und Schleppgeschirrhersteller ausgegeben. Das Layout ist für Flugzeugbanner optimiert und das Banner ist konstruiert, um hinter Flugzeugen geschleppt zu werden. Andere Verwendzungszwecke z.B. als Werbeplane sind aus technischen Gründen ausgeschlossen. Bannerpreise außerhalb der Händlerpreisempfehlung bei Angeboten gelten nur in Verbindung mit einem Flugstundenpaket von 10/25/50/100 Werbeflugstunden und wenn das Banner mit Flugzeugen von Felderhoff Aviation geschleppt wird. Damit die Garantieansprüche gewährleistet bleiben, wird das Banner kostenlos und sachgerecht in einem klimatisierten Raum bei Felderhoff Aviation eingelagert. Sollte der Auftraggeber sich später dazu eintscheiden, einen Mitbewerber mit den Werbeflugstunden zu beauftragen oder das Banner anderweitig, unzweckmäßig zu verwenden, wird eine Ablösesumme zum regulären Verkaufspreis nach Preisliste fällig.  

IV. Genehmigungen

Die Kosten für zusätzliche Genehmigungen, z.B. bei der Luftfahrtbehörde außerhalb der regulären Werbeflugzeiten trägt der Auftraggeber. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Kosten von Felderhoff Aviation nicht erstattet werden können, sollte der Werbeflug an diesem Termin aus wettertechnischen Gründen nicht durchgeführt werden können.

V. Lieferzeit

Die benötigte Zeit bis zur Durchführung des ersten Foto/Werbefluges beträgt in der Regel 14 - 30 Tage.
(Bestellung, Layoutgestaltung/Freigabeprozesse/Bannerproduktion/Einholen von Genehmigungen etc.)
Die Zeit für die vollständige Auftragsabwicklung hängt von der Menge der gebuchten Flugstunden ab und
kann 30 - 90 Tage in Anspruch nehmen. (z.B. bei Buchung von 50 Std. Luftwerbung)  

Luftwerbung mit Flugzeugen ist wetterabhängig (Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewölkung,...). Werbeflüge werden nach Sichtflugregeln (VFR) durchgeführt. Die vom Auftraggeber gewünschten Einsatztermine werden, wenn die Wetterbedingungen es zulassen, berücksichtigt, können aber aufgrund von Wetter und luftrechtlichen Einflüssen (NOTAM, Genehmigungen, Freigaben der zuständigen Luftverkehrskontrollstellen) nicht zu 100% garantiert werden. Sich daraus ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Vereinbarte Zeitabreden haben daher keinesfalls Fixvertragscharakter. Felderhoff Aviation bietet in diesen Fällen umgehend zeitnahe Ersatztermine an, vorrausgesetzt die Werbeflüge können gemäß VMC durchgeführt werden. Die Flugzeuge von Felderhoff Aviation werden in Zeitintervallen von 25/50 und 100 Std. von einem anerkannten luftfahrttechnischen Betrieb gewartet. Sicherheit hat bei der Durchführung der Werbeflüge oberste Priorität. Aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Krankheit des Piloten, unvorhersehbare auftretende Defekte an der Schleppausrüstung bzw. am Banner oder Flugzeug, können ebenfalls Verzögerungen entstehen. Die Entscheidung, ob der geplante Flug zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, trifft aus Sicherheitsgründen alleine der verantwortliche Luftfahrzeugführer. Felderhoff Aviation hat keinen Einfluss auf die Lieferverzögerungen von Lieferanten und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in den oben genannten Fällen keine Schadensersatzansprüche an Felderhoff Aviation stellen. Als maximale Lieferzeit für gebuchte Foto/Werbeflüge werden 3-6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Die Anzahlung für die Einsatzkosten der nicht durchgeführten Werbeflüge wird von Felderhoff Aviation zurückerstattet. Die Kosten des Werbebanners können nicht zurückerstattet werden. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird. 

VI. Versand

Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers bleibt Felderhoff Aviation überlassen. "Luftfracht Express" Same-Day-Service wird gesondert berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Luftwerbebanner werden grundsätzlich versichert versendet. Beschädigungen an der gelieferten Ware ist vom Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. DHL) und Felderhoff Aviation anzuzeigen.

VII. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung des Honorars in Höhe von 50% des Gesamtbetrags des Werbebanners und der Einsatzkosten zzgl. 19% MwSt. zu leisten. Das Werbebanner muss vor dem ersten Werbeflug vollständig bezahlt sein und ist erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Kunden. Der Restbetrag ist bei Lieferung sofort und ohne Abzug fällig. Evtl. anfallende Flugsicherungsgebühren in Kontrollzonen in der Umgebung von Internationalen Flughäfen und Flugbeschränkungsgebieten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies bei Auftragserteilung anzuzeigen, damit ggf. eine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Werbebanner bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Felderhoff Aviation.

VIII. Schlussbestimmungen

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Andernach.

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