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3 AGB
I.
Allgemein Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen
von Felderhoff Aviation. Abweichende Bedingungen und
Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form und
Bestätigung.
II.
Pflichten & Rechte des Auftraggebers Der Auftraggeber
versichert, ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu
besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt
werden, so ist der Auftraggeber hierfür haftbar. Der Werbeinhalt
sowie deren Botschaft darf nicht gegen bestehende Gesetzte und
Vorschriften verstoßen. Für den Inhalt der Botschaft sowie Symbole
und Logos ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit
Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber verbindlich und
unwiderruflich die Verantwortung für den gewählten Inhalt zu
übernehmen und diesen auf Zulässigkeit geprüft zu haben. Sollte III. Banner - Gütesiegelforderungen und Informationen Felderhoff Aviation nutzt außschließlich Werbebanner mit Gütesiegel. Es gelten die NfL II 38/04, in denen die Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge hinsichtlich Bannerschlepp beschrieben sind. Zum Banner und Schleppgeschirr selbst sagt diese Nfl, dass der geschleppte nicht gesteuerte Anhänger den jeweils gültigen Gütesiegelanforderungen der Verbände DAeC/DULV für UL-Schleppbanner entsprechen muss. In diesen Gütesiegelanforderungen sind die technischen Anforderungen an das Banner und das Schleppgeschirr festgelegt, über die ein entsprechender Nachweis vor dem Einsatz erbracht werden muss. Auf Grundlage dieser Nachweise wird das erforderliche Gütesiegel an den Banner- und Schleppgeschirrhersteller ausgegeben. Das Layout ist für Flugzeugbanner optimiert und das Banner ist konstruiert, um hinter Flugzeugen geschleppt zu werden. Andere Verwendzungszwecke z.B. als Werbeplane sind aus technischen Gründen ausgeschlossen. Bannerpreise außerhalb der Händlerpreisempfehlung bei Angeboten gelten nur in Verbindung mit einem Flugstundenpaket von 10/25/50/100 Werbeflugstunden und wenn das Banner mit Flugzeugen von Felderhoff Aviation geschleppt wird. Damit die Garantieansprüche gewährleistet bleiben, wird das Banner kostenlos und sachgerecht in einem klimatisierten Raum bei Felderhoff Aviation eingelagert. Sollte der Auftraggeber sich später dazu eintscheiden, einen Mitbewerber mit den Werbeflugstunden zu beauftragen oder das Banner anderweitig, unzweckmäßig zu verwenden, wird eine Ablösesumme zum regulären Verkaufspreis nach Preisliste fällig.IV. Genehmigungen Die Kosten für zusätzliche Genehmigungen, z.B. bei der Luftfahrtbehörde außerhalb der regulären Werbeflugzeiten trägt der Auftraggeber. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Kosten von Felderhoff Aviation nicht erstattet werden können, sollte der Werbeflug an diesem Termin aus wettertechnischen Gründen nicht durchgeführt werden können. V. Lieferzeit Die benötigte
Zeit bis zur Durchführung des ersten Foto/Werbefluges beträgt in der
Regel 14 - 30 Tage. Luftwerbung mit Flugzeugen ist wetterabhängig (Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewölkung,...). Werbeflüge werden nach Sichtflugregeln (VFR) durchgeführt. Die vom Auftraggeber gewünschten Einsatztermine werden, wenn die Wetterbedingungen es zulassen, berücksichtigt, können aber aufgrund von Wetter und luftrechtlichen Einflüssen (NOTAM, Genehmigungen, Freigaben der zuständigen Luftverkehrskontrollstellen) nicht zu 100% garantiert werden. Sich daraus ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Vereinbarte Zeitabreden haben daher keinesfalls Fixvertragscharakter. Felderhoff Aviation bietet in diesen Fällen umgehend zeitnahe Ersatztermine an, vorrausgesetzt die Werbeflüge können gemäß VMC durchgeführt werden. Die Flugzeuge von Felderhoff Aviation werden in Zeitintervallen von 25/50 und 100 Std. von einem anerkannten luftfahrttechnischen Betrieb gewartet. Sicherheit hat bei der Durchführung der Werbeflüge oberste Priorität. Aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Krankheit des Piloten, unvorhersehbare auftretende Defekte an der Schleppausrüstung bzw. am Banner oder Flugzeug, können ebenfalls Verzögerungen entstehen. Die Entscheidung, ob der geplante Flug zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, trifft aus Sicherheitsgründen alleine der verantwortliche Luftfahrzeugführer. Felderhoff Aviation hat keinen Einfluss auf die Lieferverzögerungen von Lieferanten und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in den oben genannten Fällen keine Schadensersatzansprüche an Felderhoff Aviation stellen. Als maximale Lieferzeit für gebuchte Foto/Werbeflüge werden 3-6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Die Anzahlung für die Einsatzkosten der nicht durchgeführten Werbeflüge wird von Felderhoff Aviation zurückerstattet. Die Kosten des Werbebanners können nicht zurückerstattet werden. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird.
VI.
Versand Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers bleibt Felderhoff Aviation überlassen. "Luftfracht Express" Same-Day-Service wird gesondert berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Luftwerbebanner werden grundsätzlich versichert versendet. Beschädigungen an der gelieferten Ware ist vom Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. DHL) und Felderhoff Aviation anzuzeigen. VII. Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung des Honorars in Höhe von 50% des Gesamtbetrags des Werbebanners und der Einsatzkosten zzgl. 19% MwSt. zu leisten. Das Werbebanner muss vor dem ersten Werbeflug vollständig bezahlt sein und ist erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Kunden. Der Restbetrag ist bei Lieferung sofort und ohne Abzug fällig. Evtl. anfallende Flugsicherungsgebühren in Kontrollzonen in der Umgebung von Internationalen Flughäfen und Flugbeschränkungsgebieten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies bei Auftragserteilung anzuzeigen, damit ggf. eine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Werbebanner bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Felderhoff Aviation.
VIII.
Schlussbestimmungen Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Andernach. : |